W-LAN  - Sicherung vor Zugriff durch Dritte

neues BGH-Urteil - Vorsicht bei DSL-Router mit Funk & W-LAN


Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof entscheidet erst am 12. Mai, ob WLAN-Internetanschlüsse künftig besser gegen den unberechtigten Zugriff von Dritten gesichert werden müssen. Das teilte der BGH am Freitag mit. Der Bundesgerichtshof verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über die Haftung bei einer unbefugten Nutzung eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes durch Fremde. Dabei geht es darum, ob der Anschlussinhaber belangt werden kann, wenn er seinen WLAN-Zugang unzureichend absichert und Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen in einer Tauschbörse anbieten.
Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma hält die Rechte an dem Song Sommer unseres Lebens von Sebastian Hämer, der nachweislich im Internet über jene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde, die dem beklagten Anschlussinhaber zugewiesen war. 

Die Plattenfirma behauptet, der WLAN-Anschluss des Mannes, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. Der Anschlussinhaber weist dies zurück. 3p fordert von ihm Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten.
Die Klage war in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen worden. In der BGH-Verhandlung sagte der Anwalt von 3p, die WLAN-Piraterie sei inzwischen ein Massenphänomen. Dieses Riesenloch für das unberechtigte Abziehen von geschätzten Werken muss geschlossen werden, forderte er.  (ddp) en.

Bei illegalen Downloads von Musik können sich Internetnutzer künftig nicht mehr ganz ohne Folgen auf Missbrauch ihres ungesicherten WLAN-Anschlusses berufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete am Mittwoch die Betroffenen, den Anschluss mit einem Passwort zu sichern. Tun sie dies nicht, drohen im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit Kosten bis zu 100 Euro.

Doch nicht nur der Missbrauch Ihres Internet-Anschluß ist mit unzureichenden Sicherungen in Gefahr, vielmehr ist es Ihr Computer, insbesondere Ihre eigene Daten. Sicherlich fänden Sie es auch nicht gut wenn wildfremde Ihre elektronische Post mitlesen könnten. Stellen Sie sich vor das alle Ihre Briefe, Ihre Mail´s und Ihre Bilder plötzlich von Datendieben mitgelesen und aufgezeichnet werden.

Schlimmer ist der Fall wenn der Kriminelle sich nicht nur Zugang zu Ihren Daten und daraus einen Plan für einen Einbruch festlegen kann. ( Schließlich sieht er ja wenn Sie Ihre Urlaubsreise buchen und was diese kostet) sondern Ihren PC mit Viren und Schadsoftware verseucht. Nicht nur das Ihre Daten dann nicht mehr sicher sind, sondern es besteht die Gefahr das Sie alle Ihre Daten verlieren und der PC dadurch unbrauchbar wird.